Zuständige Stellen im Kanton

Aufnahme- und Adoptionsverfahren

Personen, die sich über nationale und internationale Aufnahme- und Adoptionsverfahren informieren möchten, wenden sich an die Kantonale Zentralbehörde Adoption ihres Wohnsitzkantons.

Adoptionsfreigabe eines Kindes

Für Fragen zum Thema Freigabe eines Kindes zur Adoption sind in erster Linie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde an ihrem Wohnsitzkanton zuständig oder auch die Zentralbehörden Adoption.

Link zu KESB https://www.kokes.ch/de/organisation/organisation-kantone

Herkunftssuche

Adoptierte Personen, die Auskünfte über ihre leiblichen Eltern oder deren direkte Nachkommen  möchten oder leibliche Eltern oder deren direkte Nachkommen, die Auskunft über das Adoptivkind wünschen, wenden sich an die dafür zuständige kantonale Stelle ihres Wohnkantons.

Sollten die Adoptiveltern zum Zeitpunkt der Adoption in einem anderen Kanton gewohnt haben, war dieser Kanton/diese Gemeinde für das Adoptionsverfahren zuständig und kann Auskunft erteilen.

Veranstaltungen

  • Vorbereitungskurs für angehende Adoptiveltern

    Donnerstag/Freitag, 6./7. November 2025, 9–17 Uhr Aarau, Migros Klubschule 2-tägiger Kurs für angehende Adoptiveltern, durchgeführt von der PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz Kosten: Einzelperson CHF 440, Paare CHF 880, Mitglieder erhalten 10 % Rabatt auf die Kurskosten Anmeldung

Adoption Schweiz
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