Zuständige Stellen im Kanton
Aufnahme- und Adoptionsverfahren
Personen, die sich über nationale und internationale Aufnahme- und Adoptionsverfahren informieren möchten, wenden sich an die Kantonale Zentralbehörde Adoption ihres Wohnsitzkantons.
Adoptionsfreigabe eines Kindes
Für Fragen zum Thema Freigabe eines Kindes zur Adoption sind in erster Linie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde an ihrem Wohnsitzkanton zuständig oder auch die Zentralbehörden Adoption.
Link zu KESB https://www.kokes.ch/de/organisation/organisation-kantone
Herkunftssuche
Adoptierte Personen, die Auskünfte über ihre leiblichen Eltern oder deren direkte Nachkommen möchten oder leibliche Eltern oder deren direkte Nachkommen, die Auskunft über das Adoptivkind wünschen, wenden sich an die dafür zuständige kantonale Stelle ihres Wohnkantons.
Sollten die Adoptiveltern zum Zeitpunkt der Adoption in einem anderen Kanton gewohnt haben, war dieser Kanton/diese Gemeinde für das Adoptionsverfahren zuständig und kann Auskunft erteilen.
Veranstaltungen