Adoption als Aspekt des Kindesschutzes

Wenn ein Kind geboren und von seiner Mutter und seinem Vater verlassen wird oder sich seine Eltern nicht um es kümmern können, braucht es andere Menschen, die seine Bedürfnisse befriedigen. Es benötigt von Beginn an Schutz. Ohne Zuwendung und Bindung wird das Kind sterben, weil es nicht für sich selber sorgen kann. Die Bindungsfähigkeit ist dem Menschen angeboren und die Voraussetzung dafür, dass physische und psychische Grundbedürfnisse des Neugeborenen und des Kleinkindes befriedigt werden.

Erhalten verlassene Kinder keine adäquaten Antworten auf ihre Bindungsangebote, sind sie in Lebensgefahr, weil die Nichterfüllung der Grundbedürfnisse droht. Werden z.B. Hunger und Durst nicht gestillt, die Körpertemperatur nicht reguliert und nicht für Sicherheit gesorgt, wird das verlassene Kind schon am Anfang seines Lebens traumatisiert. Das Risiko ist besonders gross, wenn es durch die Schwangerschaft bereits beeinträchtigt ist (z.B. Stresshormon-, Alkohol-, Nikotin- oder Drogenexposition).

Bindung ist ein wichtiger Schutzfaktor gegen Traumata und Traumafolgestörungen, die menschliches Leben belasten. Die ersten Jahre sind besonders prägend für die Entwicklung des Bindungsverhaltens, weil das Kind auf Grund der gemachten Erfahrungen, seinen Bindungsstil entwickelt. Bei einem Kind, das von seiner Mutter und seinem Vater verlassen wird, müssen andere als die leiblichen Eltern die fehlenden Bindungspersonen ersetzen. Die Adoption ermöglicht dies, wenn die neuen Bezugspersonen einfühlsam, vertraut, verlässlich und verfügbar sind und sie die Bedürfnisse des Kindes entwicklungsadäquat erfüllen. Ihr Bindungsangebot wirkt sich stärkend auf das Kind aus und schädliche Bindungserfahrungen können korrigiert werden. Sorgfältig vorbereitete und ausgesuchte Adoptiveltern bieten verlassenen Kindern diese Möglichkeit. Sie werden dadurch Teil des Kindesschutzes.

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