Kontakt

Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Kindes zur späteren Adoption interessieren, wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Behörde Adoption in Ihrem Wohnkanton.

Die zuständigen kantonalen Stellen finden Sie in der folgenden Adressliste:

Adressliste Kantonale Zentralbehörden Adoption.

Der Verband der Kantonalen Zentralbehörden Adoption (VZBA) nimmt keine individuellen Beratungen zu konkreten Adoptionsverfahren vor. Für persönliche Auskünfte, Abklärungen und Verfahrensfragen ist die kantonale Zentralbehörde Ihres Wohnkantons zuständig.

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